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Gerichtsbezirke in Kärnten, 1856

Eine Auflistung der Gerichtsbezirke in Kärnten ist im Buch von Ludwig Hauff zu finden: "Die Gerichtsverfassung der sämmtlichen deutschen Staaten mit Einschluß der nichtdeutschen Länder des österreichischen Kaiserstaats und unter namentlicher Aufführung aller Ober- und Untergerichte" (Fürth, 1856, Verlag Schmid).

Dazu als Orientierungshilfe: Landkarte von 1859

Anmerkung: Schreibweise nach dem Original. Eigene Beifügungen sind in Klammern und kursiv gesetzt.
(Seite 1 f.)
I.
Kaiserthum Oestreich
mit Einschluß der nichtdeutschen Länder desselben.
__________
A. Stellen und Behörden der bürgerlichen  
Gerichtsbarkeit.
   Das k. k. Justizministerium steht an der Spitze der gesammten Rechtspflege, mit Ausnahme der Militärgränze und des Militär=Justizwesens. Unter demselben steht:
I. der k. k. oberste Gerichtshof zu Wien, zugleich oberstes Gefällgericht, und
II. unter diesem stehen die Oberlandesgerichte, nämlich
   1) das für Ober= und Niederöstreich und für Salzburg zu Wien,
   2)   "     "   Steyermark, Kärnthen und Krain zu Gratz,
   3)   "     "   Görz, Gradiska und Istrien mit Triest zu Triest,
   4)   "     "   Tyrol und Vorarlberg zu Innsbruck,
   5)   "     "   Böhmen zu Prag,
   6)   "     "   Mähren und Schlesien zu Brünn,
   7)   "     "   den Lemberger Verwaltungsbezirk und die Bukovina zu Lemberg,
   8)   "     "   das Krakauer Verwaltungsgebiet zu Krakau,
   9)   "     "   die Lobardei (Tribunale d'appello) zu Mailand,
 10)   "     "   Dalmatien (Tribunale d'appello) zu Zara,
 11)   "     "   das Pesth=Ofener Verwaltungsgebiet zu Pesth,
 12)   "     "   das Ofener Verwaltungsgebiet zu Ofen,
 13)   "     "   das Oedenburger Verwaltungsgebiet zu Oedenburg,
 14)   "     "   das Preßburger Verwaltungsgebiet zu Preßburg,
 15)   "     "   das Kaschauer Verwaltungsgebiet zu Eperies,
 16)   "     "   das Großwardeiner Verwaltungsgebiet zu Großwardein,
 17) die k. k. Banattafel für Kroatien und Slavonien in Agram,
 18) das Oberlandesgericht für Serbien und des Temeser Banat zu Temeswar, und
 19)   "   Oberlandesgericht für Siebenbürgen zu Hermannstadt.
III. Unter diesen Oberlandesgerichten stehen die Landes=, Kreis=, Bezirks= und Commitatsgerichte und Bezirksämter und diese sind folgende:
...

2. Im Bezirke des k. k. Oberlandesgerichts für Steiermark,
Kärnten und Krain zu Gratz.

...
(Seite 7)
In Kärnten

Landesgericht in Klagenfurt, zugl. Handelsgericht und Berggericht für das Herzogthum Kärnten, und U.=G. (Untersuchungsgericht) für die Stadt Klagenfurt und ihre Umgebung, sowie für die Bezirke Ferlach und Feldkirchen.
Städt. deleg. Bezirksgericht für die Stadt Klagenfurt und ihre Umgebung.
27 Bezirksämter: Ferlach, Kappel, Eberndorf, Völkermarkt, Bleiburg, St. Paul, Wolfsberg (zugl. U.=G. für die Bez. Wolfsberg, St. Paul und St. Leonhardt), Eberstein, St. Leonhardt, Althofen, Friesach (zugl. U.=G. f. seinen Bez.) Gurk, St. Veit, (zugl. U.=G. für die Bez. St. Veit, Eberstein, Althofen und Gurk), Feldkirchen, Millstadt, Spittal (zugl. U.=G. für die Bez. Spittal, Gmünd, Millstadt, Ober=Vellach und Greifenburg), Gmünd, Ober=Vellach, Winklern (zugl. U.=G. für seinen Bez.), Greifenburg, Kötschach (zugleich U.=G. für seinen Bez.), Hermagor (zugl. U.=G. f. s. Bez.), Tarvis, Arnoldstein, Paternion, Villach (zugl. U.=G. für die Bez. Villach, Tarvis, Arnoldstein, Paternion und Rosek) und Rosek.
...

Letzte Aktualisierung: 7.8.2022
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