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Aufgaben der Herrschaften
... Natürlich entstanden auch dem Grundherren Verpflichtungen gegenüber dem "Bauersmann", der eine Hube für ihn bebaute. Als Überbegriff könnte man die Worte "Schutz und Schirm" gebrauchen.
So war es Aufgabe des Herren, seinen Untertanen und dessen Angehörige oder sonstigen am Hofe beschäftigten Personen, bei drohender Gefahr durch Kriege oder anderen aggressiven Handlungen in seiner Burg Unterschlupf zu bieten.

HOLLENBVRG, Von Der Hintern Seiten, VALVASOR 1688
HOLLENBVRG, Von Der Hintern Seiten, VALVASOR 1688
Auch hatte der Grundherr für seinen Untertanen als "Anwalt" aufzutreten, sollte sich dieser wegen begangenen Fehlverhaltens vor Gericht verantworten müssen oder selbst als Kläger auftreten. Von daher leitet sich auch der Ausdruck "Hintersasse" ab, weil der als Geklagter oder Kläger vor Gericht geladene Bauer hinter seinem "Herrn" sitzen musste.
Auch als Mittler zwischen Landesverwaltung und Bauern trat der Grundherr in Erscheinung. So zum Beispiel waren sie für das Einheben von Steuern verantwortlich, die an das Land gingen.
Eine besondere Stellung im Reigen der Grundherrschaften, die in unserem Gemeindegebiet Lehen zu vergeben hatten, nahm die Herrschaft Hollenburg ein. Als Inhaberin der Gerichtsbarkeit hatte sie Aufgaben zu erfüllen, die weit über die gewöhnlicher Herrschaften hinaus gingen.  So fielen in ihren Aufgabenbereich das Rekrutierungswesen, polizeiliche Aufgaben, die Gewerbeaufsicht, das Sozial- und Schulwesen, das Einheben von Zöllen und das Verkehrwesen. Eine wesentlichste Aufgabe war die Rechtsprechung über Menschen die auf Gütern in ihrem Gerichtssprengel lebten. Da die Juristdiktion ein starkes Machtinstrument war, kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem zweitgrößten Grundherrn im Sprengel, den Viktringer Mönchen. Daher schlossen die beiden 1418 einen Vertrag, in dem das Kloster Viktring die "Burgfriedmäßigkeit" über seine Güter zugesprochen bekam. Es war dem Abt von Viktring nun möglich, über seine Untertanen die "niedere Gerichtsbarkeit" auszuüben. Unter die niederer Gerichtsbarkeit fielen Vergehen, die nicht mit der Todesstrafe bedroht waren. Bei solchen sprach man von "Blutgerichtsbarkeit".
Wie die angeführten Aufgaben erahnen lassen, waren für ihre Vollziehung ein großer Beamtenstab nötig. Er verschlang eine hohe Summe Geld, so dass die Herrschaft Hollenburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts schon mit größeren Geldschwierigkeiten zu kämpfen hatte. Aber auch die "Aufklärung", die das Bild des freien Menschen hinaustrug hatte ihren Anteil, dass die Hollenburg gegen Mitte des 19. Jahrhunderts ihre bis dahin in privater Hand gelegenen Verwaltungsaufgaben an staatliche Stellen abgeben musste.  
Ende der Grundherrschaft
Die Reformen, die von Maria Theresia und Josef II. ausgingen und als eine Einleitung der "Bauernbefreiung" betrachtet werden können, konnten größere Bauernunruhen nicht verhindern. Als eine ihrer Auswirkungen wurde im Dezember 1846 für den Bauern die Möglichkeit geschaffen, grundherrschaftliche Arbeitsleistungen und Zehentrechte finanziell abzulösen. Auch das war zu wenig. Es kam im Jahr 1848 zu einer Revolution, in deren Sog sich die Befreiung der Bauern aus ihrem grundherrschaftlichen Joch ergab.
Am 26. Juli 1848 stellte der Reichtagsabgeordnete Hans Kudlich den Antrag, das Untertänigkeitsverhältnis samt allen daraus entspringenden Rechten und Pflichten aufzuheben. Der Antrag wurde angenommen und am 7. September 1848 ein Patent erlassen. Auf dessen Grundlage erfolgte die Aufhebung der Grundherrschaft und die Aufteilung, des meist um die Ortschaften gelegen, Gemeinschaftsbesitzes.
Für die eigentliche Entlastung waren noch viele Durchführungsbestimmungen zu erlassen und es zogen noch viele Jahre ins Land, bis sie abgeschlossen war. Um für keinen der Beteiligten finanziell unerträgliche Belastungen zu schaffen, wurde die Regelung getroffen, dass ein Drittel des Wertes der Bauerngüter der Bauer selbst erstatten musste, ein Drittel das Land zahlte und das letzte Drittel durch die Grundherrschaft selbst zu tragen war. Man schuf auch Arten der Ratenzahlung, mit denen der Bauer die Möglichkeit erhielt, Robot- und Zehentleistungen finanziell abzulösen.
Das letzte Kapitel der "Bauernbefreiung" war die Aufteilung des Gemeinschaftsbesitzes in den einzelnen Ortschaften. Sie dauerte noch bis in das 20. Jahrhundert hinein. Um sich die Schwierigkeiten, die dabei aufgetreten sind besser vorstellen zu können, wird im Folgenden die Aufteilung der "Ortschafts-" und der "Freiweide" in Angern etwas ausführlicher beschrieben.
Am 5. Juli 1853 erließ Franz Josef der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich etc., das kaiserliche Patent, auf dessen Grundlage die Aufteilung des Gemeinschaftsbesitzes der Ortschaft Angern erfolgen musste. Sie war bis dorthin noch Eigentum der Teilgenossen "Tropper", "Pobunz", "Karou" und "Raab". Die beiden Grundstücke, das Größere "Freiweide" und das Kleinere "Ortschaftsweide" genannt, hatten zusammen eine Fläche von ca. 25 ha und lagen zum größten Teil im Dreieck: Angern - Nadram - Obertöllern.
Eingeleitet wurde das Verfahren auf Grundlage eines Erkenntnisses der "k. u. k. Landes-Kommission für agrarische Operationen" vom 5. April 1899. Diese Landes-Kommission, die auf Anordnung der Ministerien für Inneres bestellt worden war, hatte eine Local-Kommission untergeordnet. Ihre Aufgabe bestand in der Durchführung der "Operation".
Zuerst war es notwendig, die in Frage kommenden Grundstücke neu zu vermessen. Bei dieser Vermessung teilte man die einzelnen Parzellen zugleich in die Kulturgattungen "Wiese" und "Hutweide" ein. Hierauf konnte der Preis pro Hektar für die ermittelten Wertklassen festgelegt werden. Zum Beispiel hatte ein Hektar Hutweide der Wertklasse I einen Preis von 360 Kronen und ein Hektar der Wertklasse IV kostete nach dieser Bewertung 176 Kronen.
Anschließend ermittelte man den Gesamtwert der vermessenen Fläche. Er betrug 6659 Kronen und vier Heller. Da jeder der vier Teilgenossen Anspruch auf 3/12 der Gesamtfläche gehabt hätte, wäre die Gesamtsumme durch vier zu teilen gewesen und der Anteil eines jeden als Geldwert wäre festgestanden. Diese an sich einfache Aufteilung scheiterte jedoch an einem Servitutsrecht.
Ein Kaufvertrag, der um ca. 1850  zwischen Raab in  Angern einerseits und Andrejz in Obertöllern und Illtsch in Toppelsdorf andererseits geschlossen worden war, verzögerte den Vorgang. Gemäß diesem hatten die beiden Letztgenannten ein Weiderecht am Anteil des Raab. Die zwei Servitutsberechtigten waren daher in die Teilung einzubinden. Das Problem wurde so gelöst, dass man den Anteil des Raab nochmals in drei Teile teilte. Dabei aber das Drittel des Raab um 100 K höher berechnet als das der zwei Servitutsberechtigten.
Es galt noch eine Hürde zu nehmen. Und zwar wurde es im Zuge einer Grenzberichtigung notwendig, den Bauern Brod und Jure in Toppelsdorf eine Grundfläche von 705 m2 abzukaufen, deren Kaufpreis von den Teilgenossen getragen werden musste. Zuletzt entschloss sich noch der Teilgenosse Raab, dem Illtschbauern einen Teil seines Servitutsrechtes abzukaufen.
Nachdem dies alles geregelt war, rechnete man den Geldwert, der jedem der Teilgenossen zugesprochen worden war, in Grundfläche um und konnte somit an die Aufteilung der einzelnen Parzellen gehen.
Die Wege blieben im gemeinsamen Eigentum der Teilgenossen und Servitutsberechtigten. Es musste eine Lösung zu deren Verwaltung und Instandhaltung gefunden werden. In dieser Angelegenheit kam es zu folgender Übereinkunft: Kleinere Ausbesserungsarbeiten hatte derjenige durchzuführen, der den reparaturbedürftigen Weg am meisten nutzte. Sollten jedoch größere Wegherstellungen notwendig werden, sind diese nach Weisung eines "Rottmannes"  durchzuführen. Der Rottmann wurde so ermittelt, dass 1903 vulgo Raab, 1904 Illtsch, 1905 Andrejtz, 1906 Tropper, 1907 Pobunz und 1908 Karo als solcher zu fungieren hatte, worauf die Reihenfolge von vorne wieder begann. Der Rottmann konnte als einziger eine Besitzerversammlung einberufen. Die Funktion des Rottmannes ist heute noch in der Bevölkerung bekannt, wird aber nicht mehr vollzogen.
An diesem Beispiel ist gut zu erkennen unter welchen Schwierigkeiten die Ablöse bzw. Aufteilung der vormals in herrschaftlichem Besitz befindlichen Güter abgelaufen sein musste. Noch bedeutender wird der Vorgang, wenn man sich vor Augen hält, dass mit ihm den Bauern ein über tausend Jahre auf ihren Schultern lastendes Joch abgenommen wurde.

Aus Hannes KASTRUN "Maria Rain" - im Wandel der Zeit
Eigenverlag 2000, S. 47-50
Herrschaft Hollenburg
Die wohl wichtigste Grundherrschaft, mit Sicherheit aber die mit dem größten Einfluss auf das Gebiet der heutigen Gemeinde Maria Rain, war die Herrschaft Hollenburg.
Hollenburg, 2012
Hollenburg, 2012
Die Tatsache, dass von den ca. 150 im Gemeindegebiet von Maria Rain gelegenen Bauernhuben 56 im Besitz der Hollenburg waren und, dass die Herren der Hollenburg auch viele Verwaltungsaufgaben sowie die Gerichtsbarkeit für fast das gesamte heutige Gemeindegebiet inne hatten, lässt ihre Wichtigkeit erkennen.
Seit wann an der Stelle der heutigen Burg ein Bauwerk gestanden haben könnte, lässt sich leider nicht mehr mit Sicherheit sagen. Es wäre möglich, dass schon lange vor der ersten namentlichen Erwähnung eines Herrn von Hollenburg, im Jahr 1142, ein Wachturm dort gestanden hat. Er diente wahrscheinlich den Römern zum Überwachen eines Verkehrsweges. In der Gründungsurkunde des Kloster Viktring aus 1142  tauschte Graf Bernhard mit Swiker von Hollenburg vier in der Nähe des Klosters gelegenen Huben gegen einen benachbarten Stadelhof. Daran lässt sich erkennen, dass der Einflussbereich der Hollenburg schon um die damalige Zeit sehr ausgedehnt war. Seit damals bestand auch das Jahrhunderte dauernde "Gerangel" um den Einfluss im Gebiet der Sattnitz zwischen den Hollenburger Herrschaften und den Zisterziensern von Viktring.
Rosental, Hollenburg, im Hintergrund Maria Rain. 1942
Rosental, Hollenburg, im Hintergrund Maria Rain. 1942, H. Kastrun
Die Burg hat ihren Namen wohl von den Höhlen, auf denen sie erbaut ist. Sie wurde oftmals zerstört und wieder aufgebaut. Als erster urkundlich gesicherter Besitzer ist Marktgraf Leopold I. anzusehen. Er übergab 1142 die Burg seinem Ministerialen "Swikerus de Holenburch".  Nach dem Aussterben dieses Geschlechts, 1246, ging die Burg an die Pettauer. In ihre Herrschaftszeit fiel die Übertragung des Landgericht an die Hollenburg und das starke Erdbeben von 1348, das die Burg schwer in Mitleidenschaft zog.
Hollenburg
Hollenburg, 2001
Nach ihrem Aussterben wechselte die Burg mehrmals ihre Besitzer, bis sie im Jahr 1514 an Sigmund von Dietrichstein fiel.  Mit Sigmund, der ein treuer Gefolgsmann Maximilian I. war, gelang der Herrschaft ein steiler Aufschwung. Durch Verleihung des "Hohen Gerichts", der "Berggerichtsbarkeit", der "Hohen Jagd" und dem "Münzrecht" flossen reichlich Geldmittel in die Kasse der Hollenburg (siehe:  Landgericht Hollenburg) . Mit den Mitteln konnte Sigmund viele Güter kaufen, die 1530 als eine Auswirkung der "Quart" zum Verkauf gelangten und so seinen Einflussbereich erweitern. Die Quart wurde eingehoben, um die Kriegsführung gegen die Türken finanzieren zu können. Nach ihr mussten die kirchlichen Einrichtungen des Landes den vierten Teil (Quart) ihrer Besitzungen an den Landesfürsten abgeben.
Weitere Einnahmequellen der Herrschaft waren die Abgaben der untertänigen Güter, die Fischerei und der Weinanbau, der bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts betrieben wurde. Als die Verwaltungsaufgaben ein Ausmaß annahmen, die eine Wirtschaftlichkeit  nicht mehr zuließen, begann der Abstieg der Herrschaft. Mit der Auflösung der grundherrschaftlichen Verwaltungsstruktur um die Mitte des 19. Jahrhunderts schwand auch der Einfluss der Hollenburg auf das Gebiet des heutigen Maria Rain.
Nach dem Tod des letzten männlichen Dietrichsteiners im Jahr 1861 musste eine Lösung für die Aufteilung des bis dahin bestehenden Fideikommisses gefunden werden (Anmerkung: Fideikommiss: (hist.) unveräußerliches u. unteilbares Vermögen einer Familie (Rechtsw.)). Man beschloss die Burg zugunsten der Kommiss-Mitglieder zu verkaufen. Sie fiel 1913 an Ludwig von Wittgenstein. Nach seinem Tod ging das Gut an seine Nichte Hermine Maresch-Wittgenstein. Heute ist die stolz über dem Rosental aufragende Burg im Besitz der Familie Kyrle.
Kloster Viktring
Das ehemalige Zisterzienserkloster Viktring, wurde im Jahr 1142 auf Initiative der Abtei Weiler Bettnach bei Metz in Lothringen gegründet. Es hatte nach der Herrschaft Hollenburg den stärksten Einfluss auf das Gebiet der heutigen Gemeinde Maria Rain.
Zisterzienserkloster Viktring
Zisterzienserkloster Viktring, 2016
Die ersten Mönche von Viktring konnten durch erhaltene Schenkungen ihren Besitz bald vergrößern. So fiel der Ort Viktring und die Kirche Maria Rain mit vierzehn Bauernhuben an das Kloster. Auch die Gegenleistungen für das Verrichten seelsorgerischer Aufgaben, vergrößerten den Besitz. Dazu kamen die Eigenrodungen der fleißigen Mönche und die Vergabe von Land an untertänige Bauern. Im Jahr 1220 kam noch die Draubrücke unterhalb der Hollenburg in den Besitz der Viktringer, die sie aber 1551 wegen der aufwendigen Erhaltung wieder an die Hollenburg abgaben.
Einen starken Einbruch seiner wirtschaftlichen Potenz, erfuhr das Kloster in den Jahren 1529 bis 1530,durch das Bezahlen der "Quart". Die Viktringer waren nicht im Stande die Summe abzulösen und mussten viele ihrer Besitzungen an weltliche Herrschaften verkaufen.
Insbesonders Sigmund von Dietrichstein konnte viele Viktringer Güter in seinen Besitz bringen. Im 17. Jahrhundert erfuhr das Kloster wieder einen Aufschwung, so dass mit seiner Aufhebung im Jahr 1786 ein wirtschaftlich gut dastehendes Zisterzienserkloster sein klerikales Dasein verlor.
Ehemaliges Kloster Viktring
Ehemaliges Kloster Viktring, 2016
Von dem im Jahr 1142 in den sumpfigen Ausläufern des Wörthersees errichteten ersten Klostergebäude, sind nur mehr kleine Reste erhalten. Das heutige dreistöckige Stiftsgebäude mit zwei Innenhöfen stammt aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Nach seiner Aufhebung diente das Klostergebäude den Gebrüdern Moro als Tuchfabrik.
Im Jahr 1942, nach dem Selbstmord des damaligen Eigentümers Josef Aichelburg, gingen die Fabrikshallen an die Aero-Maschinen- und Werkzeugfabrik. Von 1956 bis 1967 war das Gebäude im Besitz der Textilfirma Reichmann. 1970 erwarb die Republik Österreich das ehemalige Stift und nutzt es seither als Gymnasium.
Von den im Gemeindegebiet von Maria Rain gelegenen Bauerngüter waren einst 51 im Besitz der Grundherrschaft Kloster Viktring.
Herrschaft und Kirche Ebenthal
Die Pfarrkirche Maria Hilf und St. Peter u. Paul in Ebenthal dürfte an Stelle einer alten St. Peters-Kirche zu "Schrelz" oder "Szreliz" erbaut worden sein. Dieses Szreliz, wahrscheinlich die alte Bezeichnung für Ebenthal, scheint schon 984 erstmals in einer Urkunde auf. Die Pfarre war eine Filiale von Gurnitz, bis sie 1905 selbständig wurde.
EBENTHALL, VALVASOR 1688
EBENTHALL, VALVASOR 1688
Unweit der Kirche steht in einem großen Park das Schloss Ebenthal. Den stattlichen dreigeschossigen Bau errichtete um 1566 Christof von Neuhaus. Das Gebäude, das im 18. Jahrhundert umgebaut worden war, steht seit 1704 im Besitz der Grafen von Goeß.
Zu den Untertanen der Kirche Ebenthal zählte bis zur Aufhebung der Grundherrschaft die "Krassnighube" in Strantschitschach und zu denen der Herrschaft Ebenthal die "Uambrietitzhube" im selben Ort.  
Kirche Göltschach
Die Kirche steht im nördlichen Ortsteil von Göltschach, inmitten des von einer Mauer umgebenen Ortsfriedhofes. Zur Kirche gehören der Pfarrhof und die Aufbahrungshalle, die an der Stelle der abgetragenen  "Keuschnigkeusche" steht. Die Keusche wurde der Kirche, vom einstigen Pfarrer Alois von Schludermann, vermacht.
Bis zur Aufhebung der Grundherrschaft waren fünf Bauernhuben im Besitz der Kirche und zwar: vulgo  "Tauer",  "Raschu" und  "Pober" in Radsberg,  "Habernigg" in Mieger und vulgo  "Jörg" in Gotschuchen. Die Bauern  "Juan", "Keuschnig" und "Moser" in Göltschach waren Zehentholde der Kirche.  
Stadtpfarrkirche St. Egyd
An Stelle der heutigen Stadtpfarrkirche St. Egyd am Pfarrplatz stand einst die älteste Kirche  Klagenfurts.  Sie wurde 1255 erstmals urkundlich erwähnt. Nach dieser Urkunde hat sich vor der Kirche ein großer Platz befunden, auf dem Gerichtsverhandlungen abgehalten wurden. Die Kirche könnte bald das Pfarrecht bekommen haben, da sie einen eigenen Friedhof besaß. Er wurde 1776 wieder aufgelassen.
Turm der Stadtpfarrkirche St. Egyd, Klagenfurt 1926
Turm der Stadtpfarrkirche St. Egyd, Klagenfurt 1926
Nach einem Erdbeben im Jahr 1690 erfolgte von 1692 bis 1705 eine von Grund auf durchgeführte Erneuerung der Kirche. Aber schon 1723 vernichtete ein Brand das Dach und die Glocken. Heute befindet sich die Kärntner Heimatglocke, die zum Gedächtnis an die Volksabstimmung im Jahr 1920 gegossen worden war, in ihrem Turm. Bis zur Aufhebung der Grundherrschaft war die "Writzlhube" in St.Ulrich, Eigentum der Stadtpfarrkirche St. Egyd.
Herrschaft St. Georgen am Längsee
Das  ehemalige Benediktinerkloster liegt am Südufer des Längsees.  Es ist nach einer undatierten Urkunde, die in die Jahre 1002 bis1008 einzuordnen ist, durch die Gräfin Wichpurch gegründet worden. Damit ist es die älteste belegte Klostergründung in Kärnten.
Schon im 13. Jahrhundert wird das Gebäude als baufällig bezeichnet. Es folgten im Laufe der Jahrhunderte oftmals Renovierungen und Umbauten am Kloster und der dazugehörigen Kirche. Im Jahr 1782 fiel auch dieses Benediktinerkloster der Josefinschen Kirchenreform zum Opfer und wurde aufgelassen. Es ist seit 1960 im Besitz des Bistums Gurk.
St. Georgen am Längsee, 2001
Stift St. Georgen am Längsee, 2001
Einst waren die Bebauer der "Manjek"- und der "Mutzhube" in Göltschach, Untertanen der Benediktiner von St. Georgen.  
Kirche Guntschach

Die Kirche Guntschach steht auf einem kleinen Hügel direkt an der Drau. Sie überragt den darunter liegenden Ortsteil Unterguntschach. Das kleine Gotteshaus hatte zu seiner Erhaltung drei Bauernhuben im Besitz und zwar: "Juan" in Saberda, "Tschaschnig" in Ratschuchen (Gotschuchen) und "Krainz" in Guntschach. ...  
GRAFFENSTAIN, VALVASOR 1688
GRAFFENSTAIN, VALVASOR 1688
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude schwer beschädigt und daraufhin wieder restauriert.


Von den heutigen Maria Rainer Huben, war einst die "Juanhube" in Unter-Guntschach im Besitz der Herrschaft Grafenstein.  
Herrschaft Grafenstein
Das Schloss Grafenstein, ein dreigeschossiger, kubischer Bau, steht westlich des Ortes Grafenstein. Erbaut wurde es um 1630 durch Johann Andreas Rosenberg und dessen Sohn Georg Nikolaus,  der dem Bau 1660 ein Stockwerk aufsetzte. Es ist seit jener Zeit im Besitz der Familie Rosenberg.
Schloss Grafenstein
Schloss Grafenstein
Probstei  und Kirche Gurnitz
Vom alten Schloss Gurnitz ist heute nur noch bei genaueren Hinsehen etwas erkennbar.  Seine Geschichte lässt sich bis ins 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Verlässt man den Friedhof der Kirche Gurnitz beim hinteren Ausgang und wendet seinen Blick nach oben, kann man die Trasse der Zufahrt zum einst imposanten Bauwerk erkennen.

Probstei Gurnitz
Probstei Gurnitz
GVRNIZ, VALVASOR 1688
GVRNIZ, VALVASOR 1688
Am höchsten Punkt der Kuppe sind noch die Mauerreste der verfallenen Wehranlage zu sehen. Dort hinauf holte der Burgherr seine Untertanen, um sie vor Gefahren in Schutz zu nehmen. Mit Verbesserung der Waffentechnik verlor dieser Wehrbau, wie so viele andere auch, seine schützende Funktion.
Am Fuße der Erhebung steht ein großes, zweistöckiges Haus. Es diente der Herrschaft als Wirtschaftsgebäude bei der Bearbeitung der Dominikalgüter. Das Haus ist wahrscheinlich im Jahr 1545 errichtet worden, wie man einer Jahreszahl über der Eingangstür entnehmen kann. Später diente es wohl den Herren zu Gurnitz als Wohnsitz. Heute ist darin der Schloßwirt untergebracht. Im Gebäude neben der Kirche hatte der Probst seinen Wohnsitz.

Von den Maria Rainer Bauernhuben waren die "Karouhube" in Angern der Herrschaft Gurnitz, die "Polian"-, "Ruppitsch"- und "Pockhube" in Stemeritsch der Kirche Gurnitz untertänig.  
Altes Schloss Keutschach, VALVASOR 1688
KEVTSHAH, Altes Schloss Keutschach, VALVASOR 1688
Herrschaft und Kirche Keutschach
Der Ort  Keutschach wird im Jahr 1150 als "Chodesach" urkundlich erstmals genannt. Nach einer Urkunde aus dem Jahr 1242 schenkte Herzog Friedrich von Österreich und Steiermark dem Kloster Viktring das Patronatsrecht über die Kirche Keutschach. Von daher lässt sich auch der Einfluss von Keutschach auf Huben, die im heutigen Gemeindegebiet von Maria Rain liegen, erklären.
Namentlich waren es die "Nartschnjakkeusche" und die "Tropperhube" in Angern. Sie könnten eine Gründung des Klosters Viktring gewesen sein und wurden von Viktring der Kirche Keutschach beigegeben.
Auch die Herrschaft Keutschach hatte Besitzungen im heutigen Maria Rain. Es waren dies die "Apothekerhube" in Obertöllern, die "Kometterhube" in St.Ulrich und die "Fillehube" in Göltschach. Sie sind vermutlich um 1530 als eine Auswirkung der Quart von Viktring an die Herren zu Keutschach gekommen.
Das alte Schloss, von ihm sind nur mehr Mauerreste vorhanden, stand etwas westlich vom jetzigen. Der heutige Bau, ein quadratisches, zweistöckiges Gebäude, ist um 1680 erbaut worden. Es war das Stammhaus der Herren von Keutschach, bis es in den Besitz von Georg Niclasen Ursin Grafen von Rosenberg kam. Es blieb bis 1926 im Besitz der Familie Orsini Rosenberg.  
Herrschaft Leonstein zu Pörtschach
Das Schloss Leonstein befindet sich am westlichen Ortsende von Pörtschach, direkt an der Hauptstraße. Der Kern des zweigeschossigen, langgestreckten Baues stammt vermutlich aus dem 16. Jahrhundert. Der im Renaissancestil gehaltene Bau, steht heute in Privatbesitz. Er wird nach mehreren Umbauten als Hotel genutzt. Zuvor bewohnten die "Herren zu Leonstein" eine Burg, die um 1616 schon verfallen war.
Von den im heutigen Gemeindegebiet von Maria Rain bestehenden Bauernhöfen war die "Tschebulhube" in Strantschitschach ein Untertan der Herrschaft Leonstein zu Pörtschach.  
Kirche Radsberg
Die Kirche Radsberg, ein spätgotischer Bau, steht am östlichen Ende der Ortschaft Radsberg. Die Kirche soll eine "Eppensteinische Eigenkirche" gewesen sein, da die Herrschaft Rottenstein, in der die Pfarre lag, eppensteinisch war. Noch vor der Wende in das 12. Jahrhundert kam die Pfarre zu Maria Saal.
Der Bau selbst könnte aus dem 16. Jahrhundert stammen. Er ist von einem Friedhof umgeben. Der mit Schießscharten ausgestattete Westturm wird in das Jahr 1557 datiert. Er bekam 1955, nachdem er abgebrannt war, einen neuen Zwiebelhelm aufgesetzt. Zwei Jahre darauf wurde auch das Innere der Kirche restauriert.
Die Kirche Göltschach war bis zu ihrer Eigenständigkeit im Jahr 1788 eine Filialkirche von Radsberg und wurde von dort aus mitbetreut. Da die Seelsorger von Radsberg diese Zusatzaufgabe nicht immer sehr ernst nahmen, kam es oft zu Beschwerden der Göltschacher.
Zu den Untertanen der Pfarre Radsberg zählten die "Hanns"- und die "Petritschkeusche" sowie die "Goritschnighube", alle in Göltschach.
Herrschaft St.Georgen am Sandhof
Das  Schloss St. Georgen am Sandhof steht etwas nördlich des Flughafen Klagenfurt, am südlichen Ausläufer des Maria Saaler Berges. Es lässt sich urkundlich bis in das 13. Jahrhundert zurück belegen. Der Bau selbst wurde öfters umgestaltet und restauriert. Auch eine eigene Kapelle ist dem Schloss angebaut. Sie ist der hl. Elisabeth geweiht und trägt eine Inschrift des Erbauers, Hans von Hauß, aus dem Jahr 1584.

St. Georgen am Sandhof
Commenda S. GEORGEN am Sandthoff, VALVASOR 1688
St. Georgen am Sandhof
Schloss St. Georgen am Sandhof,
E. Pertl
Von den im heutigen Gemeindegebiet von Maria Rain liegenden Huben war einst die "Joanhube" in Strantschitschach, ein Gut der Herrschaft St. Georgen am Sandhof.
Saager
Schloss Saager, 2013
Herrschaft Saager
Der Ort Saager liegt in einer Draubiegung südlich des Steilabfalles der östlichen Sattnitz. Etwa 500 m nordöstlich des Ortes, etwas erhöht auf einer Lichtung, liegt das Schloss Saager. Einst diente es der Überwachung des Drauüberganges im Bereich der heutigen Annabrücke.
Die "Holisterhube" in Obertöllern, war bis zur Aufhebung des grundherrschaftlichen Eigentums ein Gut der Herrschaft Saager.
(siehe auch: Grafensteiner Richtkreuz)
TANZENBERG (VALVASOR 1688)
TANZENBERG, VALVASOR 1688
Herrschaft Kloster Tanzenberg
Der Schlossbau Tanzenberg, an Stelle der alten Burg des "Tanzo" erbaut, steht auf einer Anhöhe unweit von Maria Saal. In der alten Burg wohnte Pfingsten 1470 der spätere Kaiser Maximilian I., in dessen Besitz sie 1513 ging.  Vom Vorgängerbau zeugt noch ein alter, bestehender Turm.

1515 kauften die Brüder Sigmund und Wolfgang von Keutschach das Gebäude. Die Errichtung des heutigen Renaissanceschlosses wurde um 1530 von beiden begonnen und gegen 1560 von Leonhard II. von Keutschach fertiggestellt. Von dem Schloss heißt es, es hätte so viele Tore, wie das Jahr Monate, soviel Türen wie das Jahr Wochen und soviel Fenster als das Jahr Tage, gehabt (Sage).
Im 19. Jahrhundert wurde es zum Kloster umgebaut. Seit 1953 ist das Schloss im Besitz des bischöflichen Ordinariates in Gurk und wird als Gymnasium und Knabenseminar genutzt.

Von den Bauernhuben im heutigen Maria Rain waren einst die "Wauter-" und die "Komarhube" in Stemeritsch Untertanen der Herrschaft Kloster Tanzenberg.
Aus Hannes KASTRUN "Maria Rain" - im Wandel der Zeit
Eigenverlag 2000, S. 50-56
Anmerkung: Schreibweise nach dem Original. Eigene Beifügungen sind in Klammern und kursiv gesetzt.
Letzte Aktualisierung: 8.11.2021
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