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Das Landgericht Hollenburg
Der Pfarrer und Dechant in Kappel (bei Ferlach), Stephan Singer, widmet in seinem Buch "Kultur- und Kirchengeschichte des unteren Rosentales - Dekanat Ferlach" ein sehr umfangreiches Kapitel dem "Landgericht und Schloß Hollenburg". Mehr als 20 Seiten befassen sich mit der Namensbezeichnung, der geographischen Lage, der Baugeschichte, den Besitzern, der wirtschaflichen und - nicht zuletzt - juristischen Bedeutung dieser Burg für die umliegenden Regionen. (siehe: Herrschaft Hollenburg)
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     Die ersten Schiedsrichter im Lande dürften wohl die Herzoge gewesen sein, da gelegentlich ihrer Einsetzung auf dem Zollfelde der Edlinger in slowenischer Sprache die Frage stellte, ob der kommende Herzog ein gerechter sein werde. Zur Abwehr der Magyareneinfälle wurden im 10. Jahrhundert zwischen Ungarn und dem adriatischen Meer Grenzmarken gegründet, deren Inhaber, der Markgraf, auch das Richteramt ausübte. Die Auflösung der verschiedenen mittlerweile entstandenen Grafschaften, die meist im 12. Jahrhundert er-

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folgte, gab Veranlassung, daß an deren Stelle im 13. Jahrhundert kleine territoriale Gerichtseinheiten entstanden. In ungeschlossenen salzburgischen Gebieten entstanden herzogliche Landgerichte. So gehörte die Gerichtsbarkeit in der Umgebung von Hollenburg schon seit 1200 dem Herzog von Kärnten. Der erste Richter von Hollenburg wird urkundlich im Jahre 1349 genannt. Vielleicht war schon damals, unter den Pettauern, der Sitz des Gerichtes in Hollenburg, gewiß aber schon vor 1417.

     Älter als das Gericht in Hollenburg war jenes südlich der Drau, weil die Schiedsrichter im Jahre 1417 erklärten, daß Hollenburg von alters her weder Stuhl noch Gericht hatte, sondern dasselbe "enhalb der Traa" erhalten habe, wo noch jetzt (1417) der Galgen stehe. Da laut Entscheidung Kaiser Karls vom Jahre 814 die Gerichtsgrenzen jene der Diözese nicht überschreiten durften, die Grenze zwischen Aquileja und Salzburg aber seit 811 die Drau bildete, so unterstand das Rosental südlich der Drau der Grafschaft Friaul, vom Jahre

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828 bis 1071. Wann das Gericht entstand und wo der Sitz war, ist unbekannt, sicher ist nur der Standort des Galgens, nämlich an der Straßenbiegung bei Gregutz unter dem Görtschacher Schloß. Da das Erdbeben des Jahres 1348 eine im Muleischen Garten zu Kirschentheuer stehende Burg zerstörte und im Görtschacher Schlosse ein altes Adelsgeschlecht, "die Görtschacher enthalb der Traa", noch im 15. Jahrhundert seinen Sitz hatte, so wäre es nicht ausgeschlossen, daß der Sitz des Gerichtes hier war, dann aber nach Hollenburg übertragen wurde. Dort stand der Galgen an der alten Straße östlich vom Tautschar.

     Das Blutbanngericht wurde dem Adelsgeschlecht der Dietrichsteiner erblich verliehen. Hollenburg gehörte zu den "freien oder privilegierten Landgerichten". Solche waren dem Bannrichteramt nicht untergeordnet, hielten einen eigenen Bannrichter, der die Kriminalprozesse selbst durchführte, nur mußte er das Urteil der Landeshauptmannschaft zur Bestätigung vorlegen. Im Falle eines Todesurteiles wurde der landesfürstliche Freimann von St. Veit gerufen, der den Verurteilten am Galgen aufhängte. Nach Vollendung der Justifikation zog er die Handschuhe aus, warf sie zu den Füßen des Getöteten und sagte: "Ich bin unschuldig an deinem Tode." Der gegenwärtige Richter erwiderte: "Der Gerechtigkeit ist Genugtuung geleistet."

Vom Umfang des Landgerichtes.

     Das Landgericht Hollenburg umfaßte im Ausmaße von 531 Quadratkilometer die Pfarrgebiete der Mutterpfarre südlich der Drau, reichte also vom Freibach im Osten bis zum Karawankenkamm im Süden und dem Suchabach im Westen. Nördlich der Drau erstreckte sich der Gerichtsbezirk über die einstige Mutterpfarre Köttmannsdorf, also von Oberdörfel bis Göltschach, und über die Urpfarre Stein, die bis zur Glanfurt und bis zum Zwanzigerberg reichte. Im Westen schloß das Gericht den Burgfried Viktring in seine Grenzen. Das Kloster genoß seit 1200 die Immunitätsrechte. Kleine Vergehen bestrafte der vom Abte ange-

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stellte Hofrichter, die Schwerverbrecher mußten nach Hollenburg abgeliefert werden. Die Übergabe an den Hollenburger Pfleger geschah bei der gemauerten Kreuzkapelle an der Planina. Zufolge des Pettauer Vertrages von 1418 mußte der Abt von jedem Blutwandel im Burgfried dem Hollenburger Richter 72 Pfennige zahlen.

Die Gerichtsgrenzen wurden jedes zehnte Jahr von der "Stadt-Burgfried-Bereitung" begangen und überprüft. Eine solche, sehr interessante Begehung aus dem Jahre 1575 hat Heinrich Hermann im Buche "Klagenfurt, wie es war und ist" vor 100 Jahren beschrieben. Die Beamten des Magistrates im Harnisch und mit Säbel, hoch zu Roß, nahmen daran teil unter der Führung des Stadtrichters und unter Begleitung der Ratsherren, alle in spanischer Grandezza, schwarz mit gleichen Baretten; daran reihten sich die Gewerbetreibenden und Bürger, 500 an der Zahl, in verschiedenen Kostümen, sei es zu Pferde oder zu Fuß. Zum Andenken an diesen feierlichen Akt wurden Silbermünzen geschlagen und unter die an die hunderte zählende Kinderschar geworfen. Unter Begleitung von Musik: Trompeten, Pauken, Schalmeienhörner, Pfeifen und Trommeln, begab sich der lange, geordnete Zug gegen Ehrenhausen und zog dann längs der Glan nach Ebental, an die Sattnitz, Glanfurt, Weidmannsdorf, Kreuzbergl, längs der Grenze des Stadtburgfrieds. Überall erschienen die Nachbarherrschaften mit ihrem Gefolge, um die etwaigen strittigen Grenzen richtigzustellen oder durch Urkunden festzulegen. Ober der Sattnitzhube, bei einem Markstein mit einem eisernen Ring (siehe: Räuberstein), dem Anfange des Hollenburger Gerichtes, erwartete Sigmund Freiherr von Dietrichstein mit seinem ältesten Sohne Erasmus und mit zahlreichem Gefolge von Amtsleuten und Bauern den Paradezug. Man bewillkommte sich auf das freundlichste und beriet dann gemeinschaftlich die Marksteine bis herab an die Glanfurtbrücke, wo man mit dem Hofherrn und dem Rüstmeister des Stiftes Viktring und deren Begleitung zusammentraf. Hier wurde im Freien gerastet, die Pferde abgezäumt, die schweren Rüstungen und Waffen abgelegt und Mittagsmahl gehalten.

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Die Grenze gegen Klagenfurt scheinen die Hollenburger ständig bewacht zu haben, was man aus den Ortsnamen "Na straži" = am Wachposten, aus dem Namen der Bauernbesitzung "Podstražišnik" = unter der Wacht und der Dorfbezeichnung "Na nasipu" = auf der Schanze oder Erdwall ersieht.


Aus Stephan SINGER "Kultur- und Kirchengeschichte des unteren Rosentales - Dekanat Ferlach";
"Im Selbstverlage des Verfassers", Kappel 1934, S. 270 - 275
Anmerkung: Schreibweise nach dem Original. Eigene Beifügungen sind in Klammern und kursiv gesetzt.
Letzte Aktualisierung: 8.11.2021
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