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Wappen von Maria Rain
Gemeinde
MARIA RAIN

ZUGEHÖRIGE ORTE:
Angern, Angersbichl, Ehrensdorf, Göltschach, Haimach, Nadrarn,  Maria Rain, Oberguntschach, Obertöllern, Saberda, St. Ulrich, Stemeritsch, Strantschitschach, Toppelsdorf, Unterguntschach, Untertöllern
AUS DER GESCHICHTE:

Maria Rain kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Bereits 927 wurde in einer Urkunde die von einem Salzburger Bischof erbaute Kirche Maria an der Drau erwähnt. Der Name Maria Rain wurde 1313 erstmals urkundlich erwähnt. Das Gebiet gehörte zu dieser Zeit zum Zisterzienserstift Viktring.
Maria Rain, 2001
Pfarr- und Wallfahrtskirche Maria Rain, 2013
Die Viktringer Äbte ließen beispielsweise die spätgotische Kirche in Maria Rain mehrmals erweitern. Auf einem Hang östlich des Ortes befindet sich die Kaiserhütte, die Kaiser Franz Joseph 1. als Unterstand diente, als er die Manöver seiner Truppen beobachtete.
Aus "Kärnten" - seine 131 Gemeinden, Kärntner Landesregierung; Eigenverlag 1995, S. 160-161.
Anmerkung: Schreibweise nach dem Original.
Kaum jemand kann sich heute vorstellen, wie die eigene Gemeinde, vor rund 150, 200 Jahren - oder noch früher - "ausgesehen" hat. Videos, Filme, Fotos aus dieser Zeit kann es nicht geben, andere Dokumente sind, wenn überhaupt vorhanden, nur schwer greifbar, und oft genug ist auch die Meinung vertreten, dass es sich gar nicht lohnen würde darüber nachzudenken.
Es ist anders! Jede Gemeinde hat ihre eigene, besondere Geschichte. Der folgende Auszug aus dem Buch "Maria Rain - im Wandel der Zeit" von Hannes Kastrun, soll, als Beispiel, die geschichtliche Entwicklung der wohl meisten Gemeinden in dieser Region verdeutlichen.
Entstehen der Gemeinde
Es ist nicht lange her, da waren Gemeinden noch keine politischen Verwaltungseinheiten. Mit dem Wort "Gemeinde" beschrieb man Menschen, die an einem Ort wohnten und nach außen hin als Gemeinschaft auftraten. Heute würde man sie als Nachbarschaft bezeichnen. Auch Menschen, die ein Stück Boden (die Gmein oder Gmoan) gemeinsam nutzten wurden als Gemeinde bezeichnet. An ihrer Spitze standen meist "Rottmänner", die Mitglieder bezeichnete man als "Gmeiner". Diese Nutzungsgemeinden waren noch bis zur Wende in das 20. Jahrhundert eine gängige Einrichtung. Der Begriff Rottmann blieb sogar noch bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts gebräuchlich, wie die weiter hinten geschilderte Aufteilung des Gemeinschaftsbesitzes von Angern zeigen wird.
Eine weitere Art der Gemeinde sind die Pfarrgemeinden. Ihre Grenzen stimmen meist nicht mit den Grenzen der politischen Gemeinden überein. Sie entstanden schon früher unter anderen Voraussetzungen.
Wenn wir heute von Gemeinde sprechen, meinen wir die Ortsgemeinde. Sie hat einen Hauptort als Mittelpunkt und meist kleinere Nebenorte, die als Ganzes das Gemeindegebiet bilden. Der Bürgermeister ist das Oberhaupt. Er hat zur Unterstützung den Gemeinderat an seiner Seite. Gemeinsam erledigen sie die in ihren Kompetenzbereich fallenden Verwaltungsaufgaben. Gegebenenfalls treten sie auch als verlängerter Arm des Landes oder des Bundes auf. Nun war es aber nicht immer so. Auch die uns heute bekannte "Gemeinde Maria Rain" mußte einige Entwicklungsschritte durchmachen, bis sie ihre jetzige Form und Verwaltungsorganisation erreicht hatte.
Vorläufer der Ortsgemeinde
Einst teilte man das Land in "Juristdiktionssprengel" ein. So wurden die im Allgemeinen geschlossenen Gebiete bezeichnet, die unter die Gerichtsbarkeit eines Landgerichtes, Burgfriedes, Stadt- oder Marktgerichtes fielen. In Kärnten gab es im 18. Jahrhundert 170 solcher Einheiten.
Ihre Größe bewegte sich zwischen einigen wenigen bis zu mehreren hunderten Quadratkilometern. Das für das heutige Gemeindegebiet von Maria Rain bestimmende "Landgericht Hollenburg" umfasste eine Gesamtfläche von 356 Quadratkilometern. Es zählte damit zu den größeren.
Konskriptionsordnung
Einen ersten Schritt in Richtung Ortsgemeinde, wie wir sie heute kennen, setzte die Kaiserin Maria Theresia. Sie leitete einen Vorgang ein, der sich über Jahrzehnte hinzog. Aus einer militärischen Notwendigkeit heraus, erließ sie im Jahr 1770 die sogenannte "Konskriptionsordnung" (Anmerkung: Konskription: (hist.) Aushebung [zum Heeres-, Kriegsdienst])
Zu jener Zeit waren Feldzüge eine oft praktizierte Art der "Weiterführung der Politik". Für die Waffengänge wurden viele wehrfähige Männer und ein hohes Zugviehpotential benötigt. Die Rekrutierung der Soldaten war Sache der Landesstände. Sie ließen sich die wehrfähigen Männer von den Grundherren melden. Diese hatten bei der Auswahl meist freie Hand. Daher kam es oft zu Ungerechtigkeiten. So verstanden manche Grundherren die Rekrutierung als Möglichkeit, sich ungeliebter Personen zu entledigten. Der ausschlaggebende Grund für eine Neuregelung des Rekrutierungswesens war aber ein anderer.
Durch die unkontrollierbaren Einberufungen gingen oft wichtige Arbeitskräfte an den Höfen verloren. Manchmal blieben Wirtschaften ohne Übernehmer. Aus diesem Grund verfügte die weitsichtige Kaiserin eine Konskriptionsordnung in der sie "..es für nöhtig befunden" hat, "eine allgemeine Seelenbeschreibung zu veranlassen...". Gemäß dieser "..ist zugleich auch die Conscription des Zugviehs und die Numerierung der Häuser auf die von Uns vorgeschriebene Art und Weise vorzunehmen". Diese "Art und Weise" sah so aus, dass man innerhalb der bestehenden Gerichtsbezirke örtlich zusammengehörende Häusergruppen mit "Eins" beginnend nummerierte. Dabei kam es nicht selten zu den tollsten Konstruktionen. Oft waren die Gerichtsbezirksgrenzen Straßen oder Bäche, zu deren beiden Seiten Häuser standen. Nach der Nummerierung konnte es nun sein, dass Häuser, die einige Meter voneinander entfernt waren, in verschiedenen Gerichtsbezirken lagen. In besonders krassen Fällen ging man natürlich von dieser Vorschrift ab und zog offensichtlich zusammengehörige Gebäude zusammen. Es war dies die erste offizielle Festlegung der Ortsnamen, wie wir sie heute kennen. Daher sind die Ortsbezeichnung erst seit dieser Zeit auf bestimmte Häusergruppen anwendbar, und nicht wie es vorher gewesen war, auf Geländeteile oder Gegenden.
Steuergemeinde
Der nächste Schritt in Richtung Ortsgemeinde waren die "Steuergemeinden". Sie wurden unter Josef II. geschaffen und sollten eine gerechtere Grundbesteuerung ermöglichen. Bei ihrer Ermittlung traten aber Ungenauigkeiten bei der Vermessung auf. Durch die damit verbundene unrichtige Besteuerung der Bauern kam es eher zu einer Benachteiligung, als zu der gewollten Entlastung. Im Landgerichtsbezirk Hollenburg, der zugleich auch Steuerbezirk war, entstanden 34 solcher Untereinheiten. Im heutigen Gemeindegebiet von Maria Rain waren es die Steuergemeinden "Tschedram", "Toppelsdorf" und "Göltschach". Sie erhielten den Namen nach dem größten Ort in ihrem Bereich.
Erst Kaiser Franz II. (I.) ließ eine genauere Vermessung durchführen. Nach dieser wurden die ersten maßstabgetreuen Pläne gezeichnet. Man bezeichnete sie als "Stabilen" oder "Franziszeischen Kataster". Obwohl schon 1817 sein Anlegen angeordnet worden war, konnte er wegen der umfangreichen Vermessungsarbeiten erst 1840 in Kraft treten. Durch diesen Kataster konnten viele Ungereimtheiten bei der Besteuerung beseitigt werden. Für die Bauern trat eine spürbare Erleichterung ein.
Gemeinde Toppelsdorf
Die oben angeführten Bemühungen waren aber nur ein geringer Teil der von der Bevölkerung geforderten Entlastungen. Es kam im Jahr 1848 zu einer Revolution, die eine tiefgreifende politische Neuordnung notwendig machte.
Eine ihrer Auswirkungen war die weiter unten beschriebene Aufhebung der "Grundherrschaft". Eine andere betraf das Übergehen der Gerichtsbarkeit von den zivilen Herrschaften auf die neugeschaffenen Bezirksgerichte. Aber auch die bis dahin  von der Herrschaft Hollenburg wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben mussten an die neu entstandenen Bezirkshauptmannschaften abgegeben werden. Denen war es aber unmöglich, die so entstandenen Verwaltungsbezirke alleine zu verwalten. Es mussten kleinere Einheiten geschaffen werden. Zu deren Einteilung zog man die schon bestehenden Steuer- bzw. Katastralgemeinden heran.
Im 1849 von Kaiser Franz Josef I. erlassenen provisorischen Gemeindegesetz ordnete er an, dass "..in der Regel die als selbständiges Ganzes vermessene Katastralgemeide.." eine Ortsgemeinde bilden soll. Im gleichen Gesetz gab er den Katastralgemeinden auch das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen, sollten sie als selbständige Verwaltungseinheiten zu klein sein. Von diesem Recht machten die Katastralgemeinden  Göltschach, Toppelsdorf und Tschedram Gebrauch. Sie schlossen sich im Jahr 1850 zur "Ortsgemeinde Toppelsdorf" zusammen.
Entwicklung des Gemeindegebietes
Die drei damals zur Gemeinde Toppelsdorf zusammengezogenen Steuer- bzw. Katastralgemeinden waren nicht als politischer Verwaltungsbezirk geschaffen worden. Ihre Grenzen richteten sich vielmehr nach natürlichen Gegebenheiten wie Straßen, Bächen, Erdwällen und dergleichen. Überhaupt war die erste Beschreibung ihrer Begrenzungen in verbaler Form erfolgt und daher nur sehr ungenau. Erst mit dem "Stabilen Kataster" konnte sichergestellt werden, dass die Grenzen nachvollziehbar waren, auch wenn ein natürlicher Anhaltspunkt nicht mehr vorhanden war. Leider waren die damaligen Vermessungsgeräte noch sehr ungenau. Es kommt daher heute noch zu Grenzstreitigkeiten, will man eine damals in der Mappe eingetragene Grenze mit modernen Vermessungsmittel nachvollziehen.
Die Katastralgemeinde Göltschach hatte zum Zeitpunkt der Gemeindegründung eine Größe von 2018 Joch, Tschedram eine von 1004 Joch und  Toppelsdorf war 1210 Joch groß, was eine Gesamtfläche von 4232 Joch (ca. 24 km2) ergab. Zusammen hatten sie eine Einwohnerzahl von 911 Menschen. Interessant ist, dass laut Gemeindegesetz die neu geschaffenen Ortsgemeinden nach der größten Katastralgemeide benannt hätten werden müssen. In unserem Fall kam die zweitgrößte zum Zug und zwar Toppelsdorf. Daher trug die erste politische Verwaltungseinheit im Gebiet des heutigen Maria Rain die Bezeichnung "Gemeinde Toppelsdorf". Wahrscheinlich war die zentrale Lage der KG Toppelsdorf ausschlaggebend für das Abgehen von der Regel. Oder aber der erste Bürgermeister Oswald Woath, der ja in Toppelsdorf wohnte, war eine so starke Persönlichkeit, dass er dieses Abweichen durchsetzen konnte. Die neugeschaffene Ortsgemeinde bestand aus den Orten Angern, Angersbichl, Ehrensdorf, Göltschach, Ober- und Unterguntschach, Haimach, Maria Rain, Nadram, Obertöllern, Stemeritsch, St.Ulrich, Toppelsdorf, Tschedram und Zwanzgerberg. Die Orte Strantschitschach und Saberda fielen an die damals gegründete "Ortsgemeinde Radsberg". Das ist damit zu erklären, dass, wie schon erwähnt, meist markante Geländepunkte die Grenze zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten bildeten. Zwischen den Katastralgemeinden Göltschach und Hinterradsberg war dies über weite Strecken die uns heute bekannte "Göltschacher Landesstraße". Da die Orte Strantschitschach und Saberda ostseitig dieser Straße lagen, fielen sie nicht mehr in den Gerichtssprengel der Hollenburg. Sie lagen im Landgerichtsbezirk Maria Saal und somit auch nicht in einer der Katastralgemeinden, aus denen die Gemeinde Toppelsdorf entstanden war. Der Ort Zwanzgerberg aber lag westlich der damals schon wichtigen Straßenverbindung zwischen Ebenthal und der mittleren Sattnitz. Er gehörte zur Katastralgemeinde Göltschach und fiel daher an die Ortsgemeinde Toppelsdorf.
Wie schon beschrieben, waren die Katastralgemeinden nicht als Verwaltungseinheiten geplant. So kam es, dass im Laufe der Jahre Anpassungen notwendig wurden. Die erste betraf aber gar nicht das Gemeindegebiet.
Kundmachung der Änderung des Gemeindenamens 1895
Landesgesetz- und Verordnungsblatt über die Abänderung des Namens der Gemeinde Toppelsdorf in Maria Rain, 1895
Die Steuergemeinden, aus denen die Katastralgemeinden entstanden waren, wurden nicht nach ihrem bekanntesten, sondern nach ihrem größten Ort benannt. Daher trugen auch die ersten Ortsgemeinden den Namen einer Katastralgemeinde. Der Ort Maria Rain war nicht sehr groß und kam daher als Namensgeber nicht zum Zug. Er war aber wegen seiner berühmten Wallfahrtskirche weithin bekannt. Es gab daher schon bald Bestrebungen, die Gemeinde nach dem Kirchenort zu benennen.
Erst unter Bürgermeister Jakob Lutschounig trugen die Bemühungen Früchte. Mit einer Kundmachung der k. u. k. Landesregierung von Kärnten vom 17. September 1895 wurde die "Gemeinde Toppelsdorf" in "Gemeinde Maria Rain" umbenannt.
Die nächste Änderung betraf das Gemeindegebiet. Und zwar gab es ein Bestreben der Bewohner von Saberda und Strantschitschach, sich der Gemeinde Maria Rain anzuschließen. Die beiden Orte lagen bei Schaffung der Ortsgemeinden in der Katastralgemeinde "Hinterradsberg". Sie bildete einen Teil der Ortsgemeinde Radsberg. Die zwei Dörfer lagen aber verkehrsmäßig und administrativ günstiger zu Maria Rain. Dem gemeinsamen Ersuchen der Bewohner wurde stattgegeben und 1957 Saberda und Strantschitschach der Gemeinde Maria Rain angeschlossen. 1972 erfolgte die letzte Änderung des Gemeindegebietes. Damals wurde der Ort Zwanzgerberg an die Gemeinde Ebenthal abgegeben. Im Gegenzug fiel im Bereich Lambichl ein Teil der Gemeinde Köttmannsdorf an Maria Rain.
Ein besonderes Stück Familiengeschichte beinhaltet die folgende Abbildung der Bestellungsurkunde des Gemeinderichters für die Steuergemeinde Toppelsdorf/Dolča vas aus dem Jahre 1789:
                    "Gemeinde Toppelsdorf.
                Den schon vorhir zum Richter bestellt gewesenen Josef Plasch
                zu Obertöllern, ist des schreibens unkundig. Dieses bezeigen
                wir durch unsere Unterschrift und eigenhändig beigerückte
                Kreutzzeichen im Namen der ganzen Gemeinde.
                + ..."
Offensichtlich handelte es sich bei meinem 4-fachen Urgroßvater um einen wichtigen Mann...

Der Dorfrichter
Eingeführt hat man dieses Amt gegen Mitte des 18. Jahrhunderts. Es wurde geschaffen, um dem sich immer mehr ausbreitenden Protestantismus Einhalt zu gebieten. Zum Dorfrichter ernannte man meist "gut katholische Bauern". Sie waren Oberhaupt ihrer Steuergemeinde und hatten als Gehilfen des Richters zu fungieren.  Entgegen ihrer Bezeichnung, hatten sie keinerlei richterliche Gewalt. Im Laufe der Jahre fielen den bald als "Gemeinderichter" bezeichneten Personen, auch Verwaltungsaufgaben zu. Beispielsweise waren sie für das Einheben der Steuern und die Feuerbeschau zuständig. Auch bei der Erstellung des Stabilen Katasters traten sie gemeinsam mit ihren Ausschussmännern als Vertreter der Steuergemeinden auf. Sie waren das Bindeglied zwischen der Bezirksobrigkeit und der Bevölkerung.
Im Jahr 1831 setzten sich die Gemeindeausschüsse in den einzelnen Katastralgemeinden folgend zusammen: In der Katastralgemeinde Göltschach war Oswald Koban vlg. Rutter aus Haimach der Dorfrichter. Mit den Ausschussmännern Simon Mickl vlg. Rakonig in Oberguntschach, Georg Jesenko vlg. Polian in Stemeritsch, Simon Moser vlg. Moser in Göltschach, Valentin Sommer vlg. Puschnig in Göltschach und Thomas Riepan bildeten er den Gemeindeausschuss.
Bestellungsurkunde
In der Katastralgemeinde Toppelsdorf war Johann Schleicher vlg. Illtsch aus Toppelsdorf der Dorfrichter. Johann Migsche vlg. Kullnig in Angersbichl, Thomas Malle vlg. Andrejz in Obertöllern und Anton Woat vlg. Kometter in St. Ulrich waren die Ausschussmänner.
In der Katastralgemeinde Tschedram war Johann Malle vlg. Hambruschitz aus Maria Rain der Dorfrichter. Die Bauern Dionis Petermann vlg. Juritsch in Tschedram, Simon Adlassnig vlg. Fernatschnig in Untertöllern, Jakob Trampitsch vlg. Lampretitz  und Mathias Mischitz vlg. Rossmann, beide in Ehrensdorf, bildeten den Gemeindeausschuss.
Gemeindevorstand
Eine wesentliche Aufgabe in den 1850 geschaffenen Ortsgemeinden hatte der Gemeindeausschuss zu erfüllen.
Es war damals nicht leicht, geeignete Leute für die neu eingeführte Selbstverwaltung zu rekrutieren. Alle Personen, die Ämter in der Gemeindeverwaltung bekleiden sollten, waren unter Herrschaft eines Grundherren aufgewachsen. Sie mussten sich an die Aufgaben der Selbstverwaltung erst langsam herantasten. Auch war das Amt eines Ausschussmannes oder Stellvertreters unentgeltlich. Daher war gesetzlich verankert, dass der gewählte Mann mit wenigen Ausnahmegründen die Wahl nicht ablehnen durfte.
Gewählt wurde öffentlich. Der Wähler hatte vor die Wahlkommission hinzutreten und soviel Namen seiner Wahl zu nennen, als Ausschussmitglieder zu wählen waren. War der Gemeindeausschuss gewählt so ermittelte dieser aus seiner Mitte den Gemeindevorstand. Der bestand aus einem Bürgermeister und mindestens zwei Gemeinderäten.
Der erste Gemeindeausschuss der 1850 entstandenen Ortsgemeinde Toppelsdorf setzte sich folgend zusammen: Bürgermeister war Oswald Woath vlg. Jure Bauer in Toppelsdorf. Die Gemeinderäte stellten Anton Schmid,  zugleich Pfarrer und  Thomas Malle vulgo Andrejz, Bauer in Obertöllern. Die Ausschussmänner waren Valentin Krassnig vlg. Schnideritsch in Tschedram, Josef Plasch vlg. Plasch in Obertöllern, Anton Bergmann vlg. Krull in Haimach, Johann Woath vlg. Kometter in St.Ulrich, Johann Plassnig vlg. Tropper in Angern, Valentin Schreyer vlg. Petroutz in Tschedram, Thomas Lesitschnig vlg. Wirth in Maria Rain, Johann Scheriau vlg. Zwander in Tschedram und Johann Koberer vlg. Kristof in Toppelsdorf.
Zu Ersatzmännern wurden gewählt: Stefan Suppanz  vlg. Ferlitz in St.Ulrich, Anton Kopeinig vlg. Kopeinig in Unterguntschach, Josef Goritschnig vlg. Fille in Göltschach, Michael Sommer vlg. Puschnig in Göltschach, Blasius Miklautz vlg. Biber in Zwanzgerberg und Georg Plasch vlg. Tomasche in Maria Rain.
Gemeindeamt
Vor mehr als 150 Jahren konnte ein Großteil der Bevölkerung weder Lesen noch Schreiben. Die Gesetzesflut hatte noch nicht das heutige Ausmaß und die Verwaltung war etwas unkomplizierter. Der gesamte Schriftverkehr einer Gemeinde hatte meist in ein paar Schachteln Platz. Und so war auch klar, dass niemand auf die Idee kam ein eigenes Gebäude als "Gemeindeamt" zu verwenden. Als solches musste das Haus des Bürgermeister dienen.
Maria Rain, 1929
Maria Rain, rd. 1929
Verlag: Frank
Das erste "Gemeindeamt" der 1850 neu entstandenen Ortsgemeinde Toppelsdorf  war die "Jurehube" in Toppelsdorf. Auf ihr lebte von 1850 bis 1861 der erste Bürgermeister der Vorgängergemeinde von Maria Rain, Oswald Woat. Von 1861 bis 1920, unterbrochen durch die jugoslawische Besatzung, diente die "Sekaunighube" in Untertöllern dem Bürgermeister Simon Lutschounig und anschließend seinem Sohn Jakob Lutschounig als Gemeindeamt.
Danach war es die "Fillehube" in Göltschach, die Josef Goritschnig bis 1932 als Amtssitz diente.  Von 1932 bis 1938 war die "Tomaschehube" in Maria Rain Sitz des Bürgermeisters und danach bis 1945 die "Kometterhube" in St.Ulrich.
Maria Rain
Maria Rain auf einem alten 20-Schilling-Schein, 1956, (Verso).
Auf der Vorderseite (Recto): Auer v. Welsbach
Nach Ende des Weltkrieges übersiedelte das Gemeindeamt in das Posthaus beim Kirschnerhof. Ein Gemeindebediensteter konnte dort seiner Verwaltungstätigkeit nachgehen. Erst 1950 waren die Geldmittel für einen Gemeindehausbau vorhanden. Errichtet wurde das Verwaltungsgebäude im Bereich der Abzweigung Göltschach - Maria Rain.
Sie gehörte damals noch zur Ortschaft Ehrensdorf. Mit der Weihe am 17. Oktober 1954 übergab Bürgermeister Josef Petritsch das Haus seiner Bestimmung.
Aus Hannes KASTRUN "Maria Rain" - im Wandel der Zeit; Eigenverlag 2000, S. 21-31.
Anmerkung: Schreibweise nach dem Original.
Letzte Aktualisierung: 12.1.2024
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